• 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr und Tätigkeitsgebiet
  1. Die Wählergemeinschaft führt den Namen "FREIE WÄHLER / BürgerForum Barbing".
  2. Sitz der Wählergemeinschaft befindet sich in 93092 Barbing.
  3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  4. Tätigkeitsgebiet ist die Gemeinde Barbing.
  • 2 Verfassungstreue

Die Wählergemeinschaft der FREIEN WÄHLER / BürgerForum Barbing basiert auf der freiheitlichen, demokratischen Ordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.

 

  • 3 Zweck

Der Zweck der Wählergemeinschaft ist es, als parteiunabhängige Wählergruppe aus Bürgerinnen und Bürgern an der politischen Willensbildung mitzuwirken, die Öffentlichkeit regelmäßig zu informieren und sich an Kommunalwahlen zu beteiligen. Weiterhin sollen Wünsche und Anträge der Gemeindebürger entgegengenommen und behandelt werden.

 

  • 4 Mitgliedschaft
  1. Mitglied kann werden, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und sich zu den Grundsätzen nach §§ 2 und 3 bekennt, die Zielsetzung der Wählergemeinschaft unterstützt und ihre Satzung anerkennt.
  2. Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es:

- einer vom Beitretenden unterzeichneten Beitrittserklärung und

- eines Aufnahmebeschlusses des Vorstandes.

 

  • 5 Ende der Mitgliedschaft
  1. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, durch Austritt oder durch Ausschluss aus dem Verein.
  2. Ein Mitglied kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand aus der Wählergemeinschaft austreten. Der Austritt ist zum Ende des Kalenderjahres möglich.
  3. Ein Mitglied kann aus der Wählergemeinschaft ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise oder mehrfach gegen die Interessen der Wählergemeinschaft verstößt, das öffentliche Ansehen der Wählergemeinschaft durch das Mitglied geschädigt wurde, das Mitglied keine Gewähr dafür bietet, sich die Bestimmungen des §2 zu eigen zu machen oder wenn es trotz Zahlungsaufforderung mit seinem Beitrag um mehr als 1 Jahr im Rückstand bleibt. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Vor der Beschlussfassung ist dem auszuschließenden Mitglied Gelegenheit Äußerung zu geben. Der Beschluss ist dem ausgeschlossenen Mitglied unverzüglich per Einschreibebrief mitzuteilen.
  • 6 Mitgliedsbeitrag; Kassenprüfung
  1. Zur Deckung der Ausgaben und Verwirklichung der Ziele kann ein Mitgliedsbeitrag erhoben werden. Über die Höhe des Beitrags entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Verein finanziert sich über Mitgliedsbeiträge, Spenden und weitere Einnahmen.
  2. Die Buch- und Kassenführung des Vereins ist jährlich durch zwei von der Mitgliederversammlung, jeweils für zwei Jahre gewählte Prüfer, die nicht dem Vorstand angehören, zu prüfen. Sie erstatten der Mitgliederversammlung Bericht über das Ergebnis ihrer Buch- und Kassenprüfung.
  • 7 Organe

Die Aufgaben der FREIEN WÄHLER / BürgerForum Barbing werden besorgt durch:

  1. die Mitgliederversammlung
  2. den Vorstand
  • 8 Mitgliederversammlung
  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der FREIEN WÄHLER / BürgerForum Barbing
  2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
  3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand jederzeit einberufen werden, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist. Der Vorstand ist zur Einberufung verpflichtet, wenn dies von einem Fünftel der Mitglieder unter Angabe von Gründen schriftlich beantragt wird.
  4. Der Ablauf der Mitgliederversammlung und die dabei gefassten Beschlüsse werden in einem Protokoll festgehalten, das vom Protokollführer und dem Versammlungsleiter unterzeichnet wird.
  • 9 Einberufung von Mitgliederversammlungen

Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Stellvertreter oder einem anderen Mitglied des Vorstandes durch E-Mail oder Brief an die Mitglieder einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Die Einberufungsfrist beträgt eine Woche.

 

  • 10 Ablauf der Mitgliederversammlung
  1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter oder einem anderen Mitglied des Vorstandes geleitet; sind alle Mitglieder des Vorstandes verhindert, wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter aus ihren Reihen.
  2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Mitglieder beschlussfähig. Das Stimmrecht muss durch das Mitglied persönlich ausgeübt werden. Stimmübertragung ist nicht zulässig.
  3. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung geändert und ergänzt werden.
  4. Über die Annahme von Beschlussanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen, Stimmengleichheit zählt als Ablehnung. Zu Satzungsänderungen, zur Änderung des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
  5. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handaufheben; wenn ein Mitglied dies verlangt, muss schriftlich abgestimmt werden.
  • 11 Aufgaben der Mitgliederversammlung
  1. Die Genehmigung des jährlich zu erstattenden Tätigkeits- und Kassenberichts, Entlastung des Vorstandes.
  2. Die Festsetzung der Höhe des Beitrages.
  3. Die Festsetzung und Abänderung der Satzung.
  4. Die Wahl des Vorstandes (§ 12)
  5. Die Wahl der Kassenprüfer (§ 6)
  6. Beschlussfassung über die von Mitgliedern gestellten Anträge
  7. Die Beschlussfassung über die Auflösung der FREIEN WÄHLER / BürgerForum Barbing.
  • 12 Vorstand
  1. Der Vorstand besteht aus
  2. a) der / dem Vorsitzenden
  3. b) der / dem Stellvertreter(in)
  4. c) der / dem Schriftführer(in)
  5. d) der / dem Schatzmeister(in)
  6. e) sowie mindestens 3 Beisitzer/innen
  7. Der Vorstand wird auf die Dauer von 2 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Ein Vorstandsmitglied - neben der/dem Vorsitzenden - kann zugleich Schriftführer oder Kassier sein. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind einzeln vertretungsberechtigt.
  8. Daneben können Arbeitsgemeinschaften und ein Redaktionsausschuss gebildet werden.
  9. Die Mitgliederversammlung kann jederzeit die Bestellung des Vorstandes oder einzelner Mitglieder widerrufen und die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandes ändern.
  10. Alle Gemeinderatsmitglieder können beratend zum Vorstand hinzugezogen werden. Somit soll der Kontakt zur aktiven Fraktions- und Gemeinderatsarbeit aufrechterhalten werden.
  11. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsdauer aus, so kann die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes für die restliche Amtsdauer ein neues Mitglied des Vorstandes wählen.
  12. Der Schatzmeister ist für die ordnungsgemäße Erledigung aller Kassengeschäfte zuständig. Er darf Zahlungen nur auf Weisung des Vorsitzenden oder des Stellvertreters leisten.
  • 13 Beschlussfassung im Vorstand
  1. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
  2. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit der Anwesenden. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
  • 14 Auflösung der Wählergemeinschaft

Über die Auflösung der Wählergemeinschaft FREIE WÄHLER / BürgerForum Barbing entscheiden die Mitglieder in einer Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen werden nicht gezählt. Das vorhandene Vereinsvermögen ist nach Rücksprache mit dem Finanzamt Regensburg einem gemeinnützigen Zweck zuzuführen.

 

  • 15 Schlussbestimmung, Überarbeitung der Satzung
  1. Die Satzung tritt am 16.04.2015 in Kraft.
  2. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 25.04.2013 außer Kraft.